Selbstverständnis der LAG

Wir über uns

Gemeinsam mehr erreichen. So lässt sich vielleicht am ehesten unser Ziel als Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Niedersachsen und Bremen ausdrücken. Wir vernetzen die Schulen untereinander und vertreten die Interessen unserer Mitglieder. Wir sprechen mit einer Stimme für die vielen kleineren und größeren Träger unserer Schulen. Wir bündeln Kompetenzen und Ressourcen, um die gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für alle zu verbessern.

Dafür sehen wir uns einerseits als Informations-Zentrale nach innen und außen. Wir informieren Interessenten über Wissenswertes zu unseren Schulen sowie Mitglieder über relevante Neuigkeiten. Für Neugründungen bieten wir darüber hinaus eine Gründungsberatung an.

Gleichzeitig sehen wir eine sehr wichtige Aufgabe für uns darin, für den Beruf des Waldorflehrers zu werben. Die pädagogische Arbeit der Waldorfschulen braucht die besten Kräfte, um ihr volles Potenzial entfalten zu können.

Der dritte große Bereich unserer Arbeit ist die politische Vertretung unserer Einrichtungen. Noch immer sind freie Schulen in der Finanzierung deutlich benachteiligt. Hier und in vielen anderen Anliegen sind wir tätig, um wichtige politische Entscheidungen forcieren.

Lebendige Pädagogik braucht politische Entscheidungen. Mit unseren gebündelten Kräften bekommen die Interessen der vielen Einzel-Einrichtungen mehr Gewicht.

Gremien

Gremien

In der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) haben sich die Schulträger aller Freien Waldorfschulen in Niedersachsen und Bremen zusammengeschlossen. Die Außenvertretung und interne Koordination übernimmt die Geschäftsstelle, vertreten durch die Geschäftsführung.

Jede Mitgliedsschule entsendet ein oder zwei Delegierte in die Mitgliederversammlung der LAG. Der drei- bis fünfköpfige Vorstand setzt sich zusammen aus Geschäftsführer:innen, Lehrer:innen und Elternvertreter:innen.

Aktueller LAG-Vorstand:

  • Peter Danzberg (Freie Waldorfschule Wolfsburg)
  • Martin Karsten (Freie Waldorfschule Bremen, Touler Str.)
  • Andreas Krauth (Rudolf-Steiner-Schule Nordheide)
  • Teresa Schierschke (Freie Waldorfschule Sorsum)
  • Vincent Schiewe (Geschäftsführer LAG Niedersachsen/Bremen)

Die Geschäftsführerkonferenz, die Regionalkonferenz der Lehrer:innen, der Landeselternrat sowie der Landesschülerrat treffen sich ebenfalls im Rahmen der LAG zum regelmäßigen Austausch.

Gleichzeitig ist in der LAG die Gründungsberatung für Neugründungen angesiedelt sowie der Landesausbildungsrat und das Programm Lehrerbildung in der Praxis (LiP).

Die Aufgaben

Mitarbeit

Ihre Mitarbeit ist gefragt

Wie in allen Waldorfeinrichtungen, so kann sich auch bei uns in der LAG der Freiheitsgedanke nur vollständig entfalten, wenn es Menschen gibt, die sich in den verschiedenen Gremien freiwillig für ihre Ziele engagieren und dort untereinander austauschen.

Deshalb ist es uns immer wieder ein großes Anliegen, zur Mitarbeit aufzurufen. Für welches Gremium interessieren Sie sich? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Schulausflug
Aktuelles

Aktivitäten & Erfolge

Unter dem Motto Beweg Dich Niedersachsen! wurden im Jahr 2017 passend zur Landtagswahl von der LAG ausgehend verschiedene Veranstaltungen initiiert im Rahmen einer Finanzhilfekampagne. Darin wurde die Landesregierung immer wieder öffentlichkeitswirksam aufgefordert, die Finanzierung der freien Schulen in Niedersachsen gerechter zu gestalten: So luden unter anderem Schulen zu kontroversen Podiumsdiskussionen mit hochrangigen Landespolitikern ein. Aber auch die „Schultüten-Aktion“ fiel auf: Hier wurden die Landespolitiker zur ersten Landtagssitzung nach der Sommerpause von Waldorfschülerinnen und -Schülern vor dem Niedersächsischen Landtag in Hannover begrüßt mit selbstgebastelten Schultüten für die Politiker.

Im Vorfeld der Feierlichkeiten zum 100sten Geburtstag der Waldorfpädagogik im Jahre 2019 wurden unter dem Motto Waldorf 100 bundes- und sogar weltweit vielfältige Aktionen organisiert. Auch die Niedersächsischen Schulen beteiligten sich rege an Sternfahrten, Staffelläufen, Postkartenaktionen und vielem anderen mehr.

Aktuell tritt die LAG innerhalb des Bündnisses Freier Schulen in Niedersachsen in einer neuen Kampagne ein für eine Beendigung der strukturellen Unterfinanzierung freier Schulen. Mit der website alle-guten-dinge-sind-frei.de und verschiedenen Aktionen wird die faire Finanzierung freier Schulen in Niedersachsen gefordert.

Beweg-Dich-Niedersachsen / Finanzhilfekampagne der Freien Waldorfschulen

Aktuelles & Termine

Pressemitteilung des "Bündnis Freier Schulen Niedersachsen"

Das Bündnis Freier Schulen Niedersachsen hat am heutigen Freitag (07.07.23) folgende Pressemitteilung als Reaktion auf den Haushaltsentwurf der niedersächsischen Landesregierung herausgegeben:

Finanzielle Dürreperiode für freie Schulen hält trotz 12 Millionen im Landeshaushalt an
In dem Entwurf der Landesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz sind zusätzliche Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen. Dieses auf den ersten Blick positive Signal überdeckt die Tatsache, dass die Schulen seit Jahren strukturell unterfinanziert sind.

Die jetzt bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden für den Ganztagsschulbetrieb, die schulische Sozialarbeit und die IT-Administration einzusetzen. Das Land gleicht damit den Nachholbedarf aus, der durch Leistungen für die öffentlichen Schulen entstanden ist, die das Land aber bei der Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft unberücksichtigt gelassen hat. Die langjährige Unterfinanzierung und die inflationsbedingten Kostensteigerungen für Personal und Energie können damit nicht ausgeglichen werden Mit dem Gesetz werden damit auch Forderungen umgesetzt, die schon mit der vorherigen Landesregierung in einer Absichtserklärung (Letter of Intent) vereinbart waren. Der entscheidende Kernpunkt dieser Erklärung, die Einführung einer Übergangsformel zur Berechnung der Finanzhilfe, ist aber nach wie vor ungeklärt. Diese soll sich so weit wie möglich an den tatsächlichen Kosten für öffentliche Schulen orientieren.

Nach dem Stand der Verhandlungen zwischen Kultusministerium und den Vertretern der freien Schulen soll diese Formel ab 2025 für 3 Jahre eingeführt werden. Von der Einführung erwarten die Schulen eine moderate Anpassung der Finanzhilfe, bis eine transparente Grundlage für die genauere Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Landes pro Schüler und Schulform aus dem Landeshaushalt entwickelt ist. Die meisten Bundesländer orientieren sich hinsichtlich der Höhe des Finanzhilfeanspruchs an einer Größenordnung von 80 % der Kosten eines Schülers der entsprechenden öffentlichen Schulen. In der aktuellen Haushaltsplanung fehlen bisher die finanziellen Spielräume, um mit der Übergangslösung einen ersten moderaten Schritt in Richtung des 80 %-Zieles umzusetzen.

Die Schulen in freier Trägerschaft stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, insbesondere kleinere Schulträger sind wegen der langjährigen strukturellen Unterfinanzierung kaum noch in der Lage, die aktuellen Kostensteigerungen zu überbrücken, wie das Beispiel Grundschule zeigt. Die Finanzhilfe für eine freie Grundschule in Niedersachsen betrug im Schuljahr 2021/22 max. 4.222 EUR. Aus den Zahlen des Landes Niedersachsen berechnet das Bundesamt für Statistik für den gleichen Zeitraum Kosten von 8.100 EUR pro Schüler, das wären bei einem Finanzhilfeanteil von 80 Prozent 6.480 EUR pro Schüler.

Der offene Restbetrag kann aber nicht einfach auf die Elternhäuser umgelegt werden, da die Schulen in freier Trägerschaft dem Sonderungsverbot aus Art 7 Abs. 4 Grundgesetz unterliegen, d. h. die Höhe des Schulgeldes darf nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern sondern. Die Aufnahme von Schülern muss unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährleistet sein. Zur Erfüllung dieser Genehmigungsvoraussetzung und dafür, dass freie Schulen allen offenstehen, ist eine auskömmliche Finanzhilfe durch das Land unentbehrlich.

Pressekontakt: Bündnis Freie Schulen Niedersachsen
c/o Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Tel.: 0511 – 47 53 99 80
Mail: info@freie-schulen.de
Webseite: https://alle-guten-dinge-sind-frei.de 

 

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Pressemitteilung des "Bündnis Freier Schulen Niedersachsen"

Das Bündnis Freier Schulen Niedersachsen hat am heutigen Freitag (07.07.23) folgende Pressemitteilung als Reaktion auf den Haushaltsentwurf der niedersächsischen Landesregierung herausgegeben:

Finanzielle Dürreperiode für freie Schulen hält trotz 12 Millionen im Landeshaushalt an
In dem Entwurf der Landesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz sind zusätzliche Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen. Dieses auf den ersten Blick positive Signal überdeckt die Tatsache, dass die Schulen seit Jahren strukturell unterfinanziert sind.

Die jetzt bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden für den Ganztagsschulbetrieb, die schulische Sozialarbeit und die IT-Administration einzusetzen. Das Land gleicht damit den Nachholbedarf aus, der durch Leistungen für die öffentlichen Schulen entstanden ist, die das Land aber bei der Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft unberücksichtigt gelassen hat. Die langjährige Unterfinanzierung und die inflationsbedingten Kostensteigerungen für Personal und Energie können damit nicht ausgeglichen werden Mit dem Gesetz werden damit auch Forderungen umgesetzt, die schon mit der vorherigen Landesregierung in einer Absichtserklärung (Letter of Intent) vereinbart waren. Der entscheidende Kernpunkt dieser Erklärung, die Einführung einer Übergangsformel zur Berechnung der Finanzhilfe, ist aber nach wie vor ungeklärt. Diese soll sich so weit wie möglich an den tatsächlichen Kosten für öffentliche Schulen orientieren.

Nach dem Stand der Verhandlungen zwischen Kultusministerium und den Vertretern der freien Schulen soll diese Formel ab 2025 für 3 Jahre eingeführt werden. Von der Einführung erwarten die Schulen eine moderate Anpassung der Finanzhilfe, bis eine transparente Grundlage für die genauere Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Landes pro Schüler und Schulform aus dem Landeshaushalt entwickelt ist. Die meisten Bundesländer orientieren sich hinsichtlich der Höhe des Finanzhilfeanspruchs an einer Größenordnung von 80 % der Kosten eines Schülers der entsprechenden öffentlichen Schulen. In der aktuellen Haushaltsplanung fehlen bisher die finanziellen Spielräume, um mit der Übergangslösung einen ersten moderaten Schritt in Richtung des 80 %-Zieles umzusetzen.

Die Schulen in freier Trägerschaft stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, insbesondere kleinere Schulträger sind wegen der langjährigen strukturellen Unterfinanzierung kaum noch in der Lage, die aktuellen Kostensteigerungen zu überbrücken, wie das Beispiel Grundschule zeigt. Die Finanzhilfe für eine freie Grundschule in Niedersachsen betrug im Schuljahr 2021/22 max. 4.222 EUR. Aus den Zahlen des Landes Niedersachsen berechnet das Bundesamt für Statistik für den gleichen Zeitraum Kosten von 8.100 EUR pro Schüler, das wären bei einem Finanzhilfeanteil von 80 Prozent 6.480 EUR pro Schüler.

Der offene Restbetrag kann aber nicht einfach auf die Elternhäuser umgelegt werden, da die Schulen in freier Trägerschaft dem Sonderungsverbot aus Art 7 Abs. 4 Grundgesetz unterliegen, d. h. die Höhe des Schulgeldes darf nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern sondern. Die Aufnahme von Schülern muss unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährleistet sein. Zur Erfüllung dieser Genehmigungsvoraussetzung und dafür, dass freie Schulen allen offenstehen, ist eine auskömmliche Finanzhilfe durch das Land unentbehrlich.

Pressekontakt: Bündnis Freie Schulen Niedersachsen
c/o Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Tel.: 0511 – 47 53 99 80
Mail: info@freie-schulen.de
Webseite: https://alle-guten-dinge-sind-frei.de 

 

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